Autorenname: Ausländische Studierendenvertretung WWU Münster

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Sommerfest

Internationales Sommerfest Die ASV organisiert das Internationale Sommerfest,das seit 1975 eine der Representativsten kulturellen Veranstalltungen in Münster ist. Jedes Jahr versammeln sich viele Leute aus verschiedenen Kulturen um gemeinsam ein schönes internationales Fest zu feiern. Über 30 Stände bieten die Möglichkeit, die jeweilige landessprezifische Kultur kennenzulernen. Essen und Trinken für jeden Geschmack. Unser Bühnen-Programm bereichert unser Fest und sorgt für die Stimmung. Jedes Jahr haben wir Künstler aus  verschiedenen Nationen, die ebenfalls für die Vorstellung ihrer Kultur mit Tänzen und Musik sorgen. Internationales Sommerfest ist ausserdem ein Familienfest, wo ihr schöne Zeit mit euerer Familie verbringen könnt, für interessantes Kinderprogramm wird auch vorgesorgt.        

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Bewerbung

  Hallo liebe Mitwirkende des Sommerfests 2020! Jetzt ist es soweit : die Anmeldungen für das Internationale Sommerfest 2020, was am 11.07.2020 stattfinden, wird, können anfangen! Wenn Ihr Mal Lust habt, mit uns Vielfalt und gute Gesellschaft zu feiern, müsst Ihr einfach das Formular(Anmeldeformular-fur-das-Sommerfest-2020muster) ausfüllen, und uns per Post oder per Mail zurückschicken. Dieses Jahr wollen wir wieder die Vielfalt und die Originalität unserer Stände betonen, deswegen werden wir uns alle Bewerbungen erst anschauen und dann eine Auswahl treffen, um ein Fest so bunt wie möglich zu veranstalten. Ihr könnt uns die Bewerbungen bis zum 1. Juni 2020 schicken. Unsere Entscheidung werden wir Euch mitteilen/auf dem Homepage-FB veröffentlichen, sobald wir unsere Entscheidung getroffen haben. Die Verträge werdet ihr bei uns ab dem 1. Juni im Büro unterschreiben können. Falls Ihr auch etwas für unser Bühneprogramm anzubieten habt, schickt uns gerne eine Mail mit den folgenden Informationen: – Art des Auftritts (z.B. Tanz, Musik, Theater, Slam, Diskussionsthemen…) – Wie lange Ihr gerne auftreten möchtet? – Vorstellung vom Honorar – Was für Technik Ihr brauchen würdet? Die Bewerbung ist für die Stände oder Bühnenauftritte beim Sommerfest. Wir freuen uns riesig!    

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Stellenangebote

Viele ausländische Studierende müssen sich selbst finanzieren oder suchen eine Arbeitsstelle nach dem Studium. Mit diesen Stellenangeboten möchten wir euch auch kleine Hilfe bei der Suche leisten. Bitte informiert euch über die Stellenangebote von PDF-Dateien. Wir sind keine Arbeitgeber,sondern leiten nur die Angebote weiter:   11. März 2021 11-048 SB allgem. Ausländerrecht extern 11-050 Sekretariatskraft Weiterbildungskolleg Abenddienst 13-039-21 IT-Bereichsleiteung 42-002 Lehrkräfte Klavier 42-003 Lehrkraft Musiktheorie 51-017 Unterstützungskräfte OGS extern 52-018 Soziale Arbeit praxisintegriertes Studium 70-006 Hilfsgärtner_in Baumpflege (002) 70-009 Verkehrsüberwacher extern (002) 70-010 KraftwagenfahrerIn AWM Twence 70-011 Maschinenführer_Kraftwagenfahrer         18. Februar 2021 Volontariat im Stadtmuseum 2021 70-007 Tontechniker-in Theater (002) 62-016 BauingenieurIn Ausschreibung 52-013 Bildungsberater_innen 11-040 Sekretariatskraft Mauritzschule        

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Projektstelle-ASV-Sommerfest

  Projektstelle-ASV-Sommerfest Wir brauchen Verstärkung für das Team für die Vorbereitung des Sommerfests 2020 ! Wir suchen eine Person, die schon ein bisschen Erfahrung in der Organisation von kulturellen Events hat. Wir bieten Euch die Möglichkeit an, mit uns zu arbeiten, gegen Aufwandsentschädigung, mit entspannten Arbeitszeiten! Bewerbt Euch schnell, wie freuen uns! Und übrigens, Ihr könnt das Datum in eurem Kalender schreiben: Das ASV-Sommerfest findet am 11.07.2020 statt!  

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Wohnen in Münster

Wir kennen alle das Problem mit dem Wohnen in Münster. Hier möchten wir euch einige Tipps, wie man in Münster bezahlbares Zuhause finden kann.   Erste Notruf- Studierendenwerk!!! Studierendenwerk Münster verfügt über 5000 Plätze. Aber die Nachfrage ist riesig. Deshalb dauert die Wartezeit für Einzelzimmer 2 bis 6 Monaten, deshalb raten wir euch vor 6 Monaten bis Anfang des Studiums zu bewerben. Man kann  sich jederzeit abmelden, soweit ein Zuhause gefunden ist. Online Bewerbung hier Kirchliche Wohnheime -Breul 23: Kirchliches Studentenwohnheim für männliche Studenten im Kreuzviertel. Die Bewerber aus allen Ländern sind willkommen, beachtet aber bitte die Bewerbungsfristen. -Collegium Marianium Studentenwohnheim für männliche und weibliche Studierenden. Auf der  Webseite könnt ihr nötige Informationen bekommen und euch online bewerben. -Thomas Morus Kolleg(TMK) Hier kurze Infos zum Wohnheim und der Link zur Bewerbung. Nur für männliche Studenten. -Albertus Magnus Verein In dieser Seite finden Sie den Link zum Albertus Magnus Kolleg (für männliche Studenten) und Albertus Magnus Familienwohnheim (nur für Familien). Beide sind in der Nähe vom Leonardo Campus. -Liebfrauenstift Kirchliches Wohnheim für weibliche Studentinnen, genaue Informationen hier. -Fürstin-von-Gallitzin-Heim (FvG) Kirchliches Wohnheim für weibliche Studentinnen, genaue Informationen hier. -Donders-Heim Studentenwohnheim von UNITAS im Norden von Münster. Zimmeranfrage via Email (heimleiter@dondersheim.de) schicken.   Online Angebote von privaten Anbietern wg-gesucht.de nadann.de ASta Wohnbörse Ebay-kleinanzeigen Bitte seid vorsichtig vor den Betrüger_Innen bei Online Angeboten. Erst nach dem Abschluss des Mietvertrages müsst/könnt ihr die Kaution und Miete bezahlen. Die oben erwähnte Webseiten sind die bewahrsten und aktuellsten für eine Zimmer-Suche. Da viele Anzeigen auf Deutsch geschrieben werden, könnt ihr Euch bei uns melden, per Mail z.B., wenn ihr Unterstützung beim Schreiben/bei der Übersetzung braucht.   Bewerbt ihr euch  so schnell wie möglich und viel Erfolg !!!  

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Unsere Partner*Innen

Die ASV arbeitet zusammen mit verschiedenen Organisationen in Münster, um ausländischen Studierenden am besten unterstützen und beraten zu können.  – AStA Münster: Der AStA ist ein von unseren wichtigsten Partner_Innen. Zusammen mit dem AStA veranstalten wir unser größtes Projekt, und zwar das „Internationale Sommerfest“ jeden Sommer, vor dem Schloss. Der AStA Münster hat viel für alle Studierende zu bieten, das könnt ihr hier Euch anschauen. – Die Brücke: Die Brücke ist die international-orientierte Organisation an die Uni Münster. Sie hilft zur Vernetzung der ausländischen Studierenden mit einheimischen Studierenden. Die Brücke organisiert sehr oft viele spannende Events, wo alle teilnehmen können. Genaue Informationen über die Tätigkeiten und Veranstaltungen in der Brücke könnt ihr hier nachschauen. – Die Techniker Krankenkasse Die TK ist unser Kooperationspartner und arbeitet mit uns zusammen bei jeglichen Fragen und Projekten. Die Internationale Studierende können jederzeit in Filialen von TK (zB: Mensa am Ring) zum Thema gesetzliche Krankenversicherung auch in English informiert werden. Bei Fragen meldet bitte bei und oder direkt bei TK.

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Let’s Play – ASV Spieleabend

  Die Ausländische Studierendenvertretung lädt am 21.11 ab 18:00 in die Baracke ein! Wir wollen mit Euch gemütlich den Abend mit Gesellschaftsspielen und guter Stimmung verbringen. Wir werden ein paar Spielen mitbringen, aber wir würden uns freuen, wenn Ihr ein paar auch mitbringt : the fun will never stop! Und weil Spielen noch mehr Spaß mit Pizza macht, werden sie auch natürlich bestellt 😉 Wir freuen uns riesig!

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) der Universität Münster vom 17.12.2003 1.Teil: Konstituierende Sitzung § 1 Konstituierung – Die ASV muss nach §18 ihrer Wahlordnung spätestens am 28.Tag nach dem letzten Wahltag zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. – Die Einberufung zur konstituierenden Sitzung erfolgt durch die/den WahlleiterIn des Zentralen Wahlausschusses (ZWA). – Erster Tagesordnungspunkt ist die Wahl der/des Vorsitzenden. – Die/Der WahlleiterIn des ZWA leitet die Sitzung bis zur Wahl der/des neuen Vorsitzenden der ASV. – Der neugewählte Vorsitzende übernimmt nach seiner Wahl unverzüglich die Geschäfte. 2.Teil: Zusammentreten und Einberufung § 2 Zusammentreten und Einberufung 1. Die ASV soll während der Vorlesungszeit monatlich zusammentreten. Sie tritt mindestens alle 2 Monate zusammen. 2. Die Einberufung zu einer Sitzung erfolgt mindestens 7 Tage vorher durch schriftliche Einladung (per Post/Email) aller gewählten Mitglieder durch die/den Vorsitzende/n der ASV. Dabei sind Ort, Zeit und Tagesordnung anzugeben. 3. In begründeten Sonderfällen ist die/der Vorsitzende berechtigt, die Frist von sieben Tagen zu verkürzen, jedoch darf sie nicht weniger als 48 Stunden betragen. 4. Die ASV muss innerhalb von 48 Stunden einberufen werden, wenn die/der Vorsitzende der ASV oder die Hälfte der Mitglieder der ASV dieses unter Angabe dem (der) zu behandelnden Tagesordnungspunkt(e) verlangen. Die Fristen des Abs.2 sind zu wahren. 5. Während der vorlesungsfreien Zeit hat die Einberufung mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen. Bei Beschlussunfähigkeit während der vorlesungsfreien Zeit hat die/der Vorsitzende der ASV die Entscheidung über wichtige Fragen in schriftlicher Abstimmung einzuholen. 6. Nach Eröffnung einer jeden Sitzung sind die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit festzustellen und die Diskussionsleitung sowie eine ProtokollantIn zu bestimmen. Ein Mitglied gilt als entschuldigt fehlend, wenn es seine Abwesenheit unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt hat und diese von der/dem Vorsitzenden der ASV anerkannt werden. 3.Teil: Öffentlichkeit, Teilnahme an Sitzungen § 3 Öffentlichkeit – Die Sitzungen der ASV sind in der Regel öffentlich. Aufgrund eines entsprechenden Antrages kann mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder in geheimer Abstimmung die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände oder für die ganze Sitzung ausgeschlossen werden. Über den diesbezüglichen Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. In Personalangelegenheiten ist die Öffentlichkeit stets ausgeschlossen. – Die Mitglieder der ASV sowie die sonstigen TeilnehmerInnen an einer nicht-öffentlichen Sitzung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit dies durch Beschluss besonders festgestellt ist. Personalangelegenheiten sowie Meinungsäußerungen der an der Beratung nichtöffentlicher Sitzung Beteiligten sind vertraulich. 4.Teil: Durchführung der Sitzungen § 4 Beschlussfähigkeit – Die ASV ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mit-glieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt so lange als gegeben, bis auf Antrag eines Mitglieds die Beschlussunfähigkeit formell festgestellt wird. § 5 Tagesordnungen – Zu Beginn einer jeden Sitzung ist über die Aufnahme der vorliegenden Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung abzustimmen und danach die Tagesordnung endgültig festzulegen. – Tagesordnungspunkte, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden sollen, sind nach Möglichkeit am Ende der Sitzung zu behandeln. – Im Verlauf einer jeden Sitzung, jedoch nach Möglichkeit spätestens 2 Stunden nach Beginn einer Sitzung sind folgende Angelegenheiten zu erledigen: – Mitteilungen der/des Vorsitzenden der ASV, des AStA und anderer studentischer VertreterInnen, – Anfragen der Mitglieder der ASV an die/den Vorsitzenden der ASV, den AStA oder andere studentische VertreterInnen – Genehmigung des Protokolls der vergangenen Sitzung § 6 Anträge und Anfragen – Alle Mitglieder der Ausländischen Studierendenvertretung sind berechtigt, Anträge an die ASV zu stellen. Solche Anträge sind in zweifacher Ausfertigung mindestens 6 Tage vor der nächsten Sitzung bei der/dem Vorsitzenden der ASV schriftlich einzureichen. – Anträge aus der Studierendenschaft sind auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und einen Tag nach der Einberufung den Mitgliedern der ASV zur Einsicht vorzulegen. – Dringlichkeitsanträge nach Einberufung der ASV können nur von Mitgliedern der ASV und der/dem AStA-Vorsitzenden gestellt werden. – Werden während einer Sitzung Anträge, die sich nicht auf die vorliegende Tagesordnung beziehen, gestellt, so kann durch Mehrheitsbeschluss ihre Behandlung verweigert werden. Sie müssen dann auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden. – Wünscht jemand, einen Antrag zu stellen, zu ändern oder zurückzuziehen, so ist ihm das Wort außer der Reihe zu erteilen. Jedes Mitglied der ASV hat das Recht, einen zurückgezogenen Antrag in der gleichen Lesung wieder aufzunehmen. – Anträge und Anfragen zur Geschäftsordnung können nur von Mitgliedern der ASV gestellt werden und sollten durch beidseitiges Handaufheben geäußert werden. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist nach Anhörung einer Gegenrednerin / eines Gegenredners sofort abzustimmen. Findet sich keine/kein GegenrednerIn, ist der Antrag angenommen. Wer bereits zur Sache gesprochen hat, kann keinen Antrag auf Schluss der Debatte oder der RednerInnenliste stellen. – Die Form der Beantwortung einer Anfrage ist der/dem Gefragten überlassen. – Anfragen, die eine gemeinsame Stellungnahme des AStAs erfordern, sind mindestens 48 Stunden vor der nächsten Sitzung schriftlich beim AStA einzureichen und vom AStA auf der betreffenden Sitzung zu beantworten. § 7 Beratung – Rederecht haben alle Mitglieder der ASV und die/der AStA-Vorsitzende. Die ReferentInnen des AStA und alle anderen studentischen VertreterInnen haben nur Rederecht, soweit Fragen aus ihrem Sachgebiet behandelt werden. Anderen Personen kann die ASV durch Mehrheitsentscheidung Rederecht erteilen. – Vor Beginn einer Diskussion bittet der Diskussionsleiter um Wortmeldungen. Er erteilt das Wort nach der RednerInnenliste. – Die RednerInnenliste kann nur unterbrochen werden, – durch einen Ruf zur Geschäftsordnung, der erst nach den Ausführungen eines Redners angemeldet werden kann; – zur einmaligen, sofortigen Berichtigung; – durch Wortmeldung des Antragstellers / der Antragstellerin; – Durch Wortmeldung der/des AStA-Vorsitzenden, der AStA-ReferentInnen und sonstigen studentischen VertreterInnen, sofern Anfragen an sie gerichtet sind. – Kein Mitglied darf sprechen, wenn ihm der Diskussionsleiter nicht das Wort erteilt hat. § 8 Lesung – Die Beratung und Abstimmung von Anträgen der Tagesordnung erfolgt in drei Lesun-gen. Auf Beschluss der ASV kann die/der DiskussionsleiterIn von dieser Regelung ab-weichen. – In der ersten Lesung findet nach Begründung des Antrags durch den/die AntragstellerIn eine Grundsatzdebatte statt. In ihr kann die ASV Ausschussüberweisungen, Nicht-befassung oder Versagung des Antrags beschließen. – In der zweiten Lesung – stellt die/der DiskussionsleiterIn den Antrag gegebenenfalls abschnittsweise zur Einzeldiskussion. Abänderungs- und Zusatzanträge sind bei der/dem DiskussionsleiterIn schriftlich einzureichen. – werden die weitestgehenden Anträge zuerst beraten. Welcher Antrag der weitest-gehende ist, wird durch Mehrheitsbeschluss festgestellt. – ist eine gesonderte Abstimmung nicht erforderlich,

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Finanzielle Unterstützung

Wir, als ASV-Team,  können eure Projekte finanziell unterstützen, wenn sie für die (ausländischen) Studierende gedacht sind. Dafür müssen Sie unser Antragsformular ausfüllen und es uns per Email oder Post zurückschicken. Wir versuchen uns schnell mit unserer Entscheidung zu melden. Falls wir noch mehr Zeit brauchen würden, würden wir Euch es kommunizieren. Wenn Ihr Fragen über die Modalitäten der finanziellen Unterstützung oder/und über das Antragsformular habt, schreibt uns gerne eine Mail!  

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